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Fachrichtung Heilpädagogik

Ausbildungsbeginn

Der neue Kurs startet am 01.09.2025

Bewerbungen können ab sofort im untenstehenden E-Mail Postfach eingereicht werden.

Den aktuellen Flyer finden Sie hier als Download:

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Berufsbild

Die Heilpädagogik ist eine eigenständige Wissenschaft und Profession in der sozialen Arbeit mit spezifischen Kompetenzen und Aufgaben. Sie versteht sich als integraler Bestandteil der Pädagogik und bezeichnet die empirisch gestützte und wertgeleitete Wissenschaft des Diagnostizierens, der Förderung, der Bildung, Begleitung, Assistenz und Beratung von Menschen mit Beeinträchtigungen sowie der Beratung und Unterstützung von Angehörigen. Heilpädagogisches Handeln kann auch therapeutische Intentionen verfolgen. Heilpädagogisches Handeln ist grundsätzlich auf die Verwirklichung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen ausgerichtet und hat die Steigerung ihrer Selbstbestimmung und sozialen Teilhabe zum Ziel.

(Quelle: Bundesverband der Heilpädagogen BHP: Berufsbild Heilpädagogin/ Heilpädagoge)

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Arbeitsfeld

Heilpädagog:innen sind staatlich anerkannte Fachkräfte des Sozialwesens. Heilpädagogisches Handeln richtet sich an Menschen jeden Alters, die aufgrund von Benachteiligungen, Beeinträchtigungen, bestehenden oder drohenden Behinderungen vor Teilhabebarrieren stehen.

Mögliche Arbeitsstätten sind:

  • Frühförderstellen, sozialpädiatrische Zentren
  • Kindertagesstätten, OGS
  • Einrichtungen der Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung)
  • Besondere Wohnformen (für Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarfen in der sozialen Teilhabe)
  • Kliniken (voll-, teilstationär und ambulant)
  • Schulen
  • berufsbildende Einrichtungen und Werkstätten für angepasste Arbeit
  • Einrichtungen der Altenhilfe und Rehabilitation
  • Familien- und Erziehungsberatungsstellen
  • Heilpädagogische Praxen
  • Kinder- und Jugendpsychiatrische Praxen

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Heilpädagogik:

  • Abschluss einer Fachschule im Bereich des Sozialwesens (Erzieher:in/ Heilerziehungspfleger:in) oder
  • Abschluss einer einschlägig gleichwertig anerkannten Ausbildung (DQR 6)
  • Nachweis einer mindestens einjährigen hauptberuflichen Tätigkeit (Vollzeit) in einer sozial- oder heilpädagogischen Einrichtung. Dies kann auch innerhalb einer praxisintegrierten Ausbildung, eines Teilzeitbildungsgangs oder im Berufspraktikum erworben werden.

Aufbau der Ausbildung

Die Ausbildung dauert 2 Jahre und richtet sich in Inhalt und Form nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachschulen des Landes Nordrhein-Westfalen. Es gilt die Ferienordnung des Landes NRW.

Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer:innen ein qualifiziertes Abschlusszeugnis. Dieser Berufsabschluss entspricht der Stufe 6 des deutschen Qualifikationsrahmens (DQR). Sie sind dazu berechtigt, die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Heilpädagog:in" (Bachelor Professional im Sozialwesen) zu führen.

Am Ende der Ausbildung steht eine staatliche Abschlussprüfung, die aus zwei Teilen besteht:

  • · zwei schriftliche Arbeiten
  • · ein Kolloquium, in dem didaktisch-methodische Ansätze heilpädagogischen Handelns geprüft werden.

Didaktische Gestaltung

Lernen geschieht in Plenumsveranstaltungen, in Studierendenteams und selbstorganisiert an verschiedenen Lernorten (Schule, heilpädagogische Arbeitsfelder, Bibliotheken, Internet etc.). Die Studierenden werden dabei fachlich und in ihrem Teamprozess von den einzelnen Fachlehrkräften beziehungsweise im Fach Heilpädagogische Praxis auch von ihren Praxisanleiter:innen den Praxisstellen begleitet.

Lernfelder

  • · Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrer Lebenswelt erkennen und verstehen
  • · Menschen mit Beeinträchtigungen im Alltag begleiten, unterstützen und erziehen
  • · Menschen mit Beeinträchtigungen in gezielten Maßnahmen unter Berücksichtigung besonderer Methoden fördern, bilden und beraten
  • · Arbeiten in Teams, mit Angehörigen und Fachdiensten
  • · Die heilpädagogische Arbeit dokumentieren und evaluieren

Lernbereiche

  • · Fächer im fachrichtungsübergreifenden Bereich
  • · Deutsch/Kommunikation (80 – 200 Stunden)
  • · Fremdsprache (Englisch) (60 – 80 Stunden)
  • · Politik/Gesellschaftslehre (80 – 120 Stunden)
  • · Medizinische Grundlagen (80 – 130 Stunden)
  • · Selbstorganisiertes Lernen (360 Stunden)

Fächer im fachrichtungsbezogenen Lernbereich:

  • · Theoretische Grundlagen der Heilpädagogik und ihre Didaktik/Methodik (500 – 600 Stunden)
  • · Theologisch-anthropologisch/ethische Grundlagen (60 – 120 Stunden)
  • · Methoden in der Heilpädagogik aus den Bereichen: musisch-kreative Verfahren/Spiel, bewegungsorientierte Verfahren, körperorientierte Verfahren, Beratungsverfahren, psychotherapeutisch orientierte Verfahren (450 – 520 Stunden)
  • · Heilpädagogische Praxis mit schulischer Begleitung (220 – 360 Stunden)
  • · Projektarbeit (120 – 240 Stunden)

Von den Teilnehmer:innen erwarten wir, dass sie dieses Angebot eines selbstverantworteten Lernprozesses als Chance zur Persönlichkeitsentwicklung und zur Entwicklung einer heilpädagogischen Haltung nutzen.

Heilpädagogische Praxis mit schulischer Begleitung

Da die Ausbildung in Teilzeit erfolgt, ist das Unterrichtsfach "Heilpädagogische Praxis" in die 2 Ausbildungsjahre integriert, das heißt, die Teilnehmer:innen müssen wöchentlich mindestens 8 Stunden in einem Arbeitsfeld tätig sein, in dem sie in heilpädagogischer Arbeit angeleitet werden. Dies kann im Rahmen eines festen Arbeitsverhältnisses oder eines Praktikums geschehen.

Unterrichtszeiten

Der Unterricht findet in einer kombinierten Form aus Präsenz- und Distanzunterricht statt.

Der Präsenzunterricht findet durchgängig montags ganztägig statt.

Zusätzlich gibt es fünf Kompaktwochen und drei Samstage Präsenzunterricht.

Der Distanzunterricht findet mittwochs von 17.00 bis 21.00 Uhr in digitaler Präsenz und selbstgesteuert über eine Lernplattform statt.

Kosten

Es besteht Schulgeldfreiheit. Die Kosten für Arbeitsmaterial und Lernmittel müssen in der Regel selbst übernommen werden.

Förderung

Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Meister-BAFöG) ist möglich. Auskünfte erteilen die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Stadt- und Kreisverwaltungen und die Arbeitsämter.

Anmeldung und Bewerbung

Bewerbungen für die schulische Ausbildung werden ab sofort angenommen.

Die Interessent:innen werden zu einem digitalen Informationsgespräch eingeladen.

Dem Bewerbungsanschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • · Lebenslauf
  • · zwei Passbilder (Bitte Ihren Namen auf die Rückseiten!)
  • · Beglaubigte Kopien der staatlichen Anerkennung einer Fachschulausbildung oder vergleichbare Zeugnisse
  • · Nachweis der einjährigen Berufstätigkeit zu Beginn der Ausbildung, bei einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation
  • · Nachweis einer Praxisstelle (mindestens 8 Stunden wöchentlich; kann zu Beginn der Ausbildung nachgereicht werden

Nach erfolgter Schulplatzzusage ist ein "Erweitertes Führungszeugnis" vorzulegen. Dieses darf zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht älter als drei Monate sein.

Vergessen Sie bitte nicht, uns auch Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen!

Anfragen richten Sie bitte an das

LVR-Berufskolleg
Fachbereich Heilpädagogik
Herrn Schönberger
Am Großen Dern 10
40625 Düsseldorf

Mit nur einem Klick können Sie hier Ihre Bewerbung direkt per Mail einreichen.

Ansprechpartner

Frau Maren Berheide (Bildungsgangleiterin Heilpädagogik)
Tel.: +49 (0)211 291993-136
Fax: +49 (0)211 291993-123

E-Mail: maren.berheide@lvr.de

Herr Dietmar Schönberger
Tel.: +49 (0)211 291993-117
Fax: +49 (0)211 291993-123

E-Mail: dietmar.schoenberger@lvr.de