Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger
Die Ausbildung zur „Staatlich geprüften Kinderpflegerin“/ zum „Staatlich geprüften Kinderpfleger“ - praxisintegrierte Form
Ziel ist der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bzw. eines Berufsabschlusses nach Landesrecht.
Der Bildungsgang der Anlage B 3 der APO-BK ermöglicht den Erwerb eines dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschlusses oder den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife), der mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden sein kann.
Hinweis: Der Ausbildungsbeginn ist jeweils nach den Sommerferien und richtet sich nach den Ferienterminen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Berufsbild
Kinderpfleger:innen helfen Erzieher:innen, Pädagog:innen und Krankenpfleger:innen bei ihrer Arbeit. Das Tätigkeitsprofil umfasst Versorgungsaufgaben, erzieherische Tätigkeiten, pflegerische Aufgaben und die Unterstützung des kindlichen Spiels. Basteln, Malen und Singen sind feste Bestandteile des Berufs. Aber auch die Zubereitung von Mahlzeiten oder die Hilfe bei der Körperpflege gehören dazu.
Arbeitsfeld
Kinderpfleger:innen können in folgenden Branchen tätig sein: in Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorten, z.B. in kommunalen und kirchlichen KiTa´s oder in Schul- und Betriebskindergärten. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Kinderheime oder Wohnheime für Menschen mit Behinderung, Ganztagesschulen, Privathaushalte (mit Kleinkindern), Erholungs- und Ferienheimen oder Kinderkrankenhäuser und –kliniken.
Aufnahmevoraussetzungen (§ 5 Absatz 3 APO-BK, Anlage B)
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Berufsfachschule (zweijähriger Bildungsgang) sind:
· der Hauptschulabschluss; der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder Nachweis über einen gleichwertigen Abschluss,
· Nachweis einer Praxisstelle als Mitarbeiter:in einer Einrichtung der Kinder-/Jugendhilfe (mindestens 16 Wochenstunden),
· Einverständniserklärung des Arbeitgebers zur Praxisbegleitung im Rahmen der Ausbildung,
· Erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate zu Schulbeginn).
Alle relevanten Informationen für die Ausbildung zur „Staatlich geprüften Kinderpflegerin“/ zum „Staatlich geprüften Kinderpfleger“ - praxisintegrierte Form
finden Sie unter diesem Link: Informationen_Ausbildung_Kinderpflege als PDF Format (PDF, 91 kB)
Anfragen und Bewerbungen richten Sie bitte an das
LVR-Berufskolleg
Am Großen Dern 10
40625 Düsseldorf
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Ansprechpartner
Frau Ellen Chair
Tel.: 0211-291993-135
Fax: 0211-291993-23
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