Heilerziehungspflege - Vollzeitform
Ausbildung
Ausbildung zur Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin/zum Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger - Vollzeitform -
Informationen zum Berufsbild und Arbeitsfeld
Berufsbild
Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger (in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein lautet die Berufsbezeichnung Heilerzieherin/Heilerzieher) sind die sozialpädagogischen und pflegerischen Fachkräfte in der Behindertenhilfe.
Ihre Aufgabe ist es, Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung aller Altersgruppen möglichst ganzheitlich zu betreuen, ihre außerschulische Bildung zu fördern, sie bei der Freizeitgestaltung zu unterstützen sowie die berufliche und soziale Eingliederung zu erleichtern.
Zu den Tätigkeiten gehören zum Beispiel
- Hilfe und Unterstützung für den Menschen mit Behinderung in allen Anforderungen des Alltags, die er nicht selbst erledigen kann
- Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung
- Planung und Durchführung der individuellen Lebensbegleitung
- Anregung, Unterstützung und Weiterführung therapeutischer Maßnahmen
- Zusammenarbeit mit den Angehörigen und gesetzlichen Betreuern der Menschen mit Behinderung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Verwaltung, Bestellung und Ausgabe von Medikamenten nach Verordnung
- Wahrnehmen der Aufsichtspflicht
- Hilfe bei der beruflichen Eingliederung, individuelle Betreuung von selbständig lebenden Menschen mit Behinderung
Arbeitsfeld
Staatlich anerkannte HeilerziehungspflegerInnen können in unterschiedlichen Einrichtungen der Behindertenhilfe arbeiten. Unsere Absolventen sind überwiegend in folgenden Arbeitsfeldern tätig:
- Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung
weitere Arbeitsfelder (je nach Bundesland) sind: ntegrative Kindergärten
- Förderschulen
- Frühförderstellen
- Tagesstätten, Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen
- Psychiatrische Einrichtungen
- Fachkrankenhäuser
- Sozialstationen, Ambulante Betreuung, Mobile Hilfsdienste
- Reha-Zentren für Körperbehinderte, Unfallgeschädigte, Lernbehinderte und psychisch Kranke
- Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderungen
- Kindertageseinrichtungen
Informationen zur Ausbildung bei uns - Vollzeitform
In Nordrhein-Westfalen vermittelt der Bildungsgang an der Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Heilerziehungspflege, eine berufliche Weiterbildung (Abschluss: Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin, Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger).
Aufnahmevoraussetzungen
- Der Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - (Hauptschulabschluss Typ B oder Realschulabschluss)
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Landes- oder Bundesrecht)
Die abgeschlossene Berufsausbildung kann ersetzt werden durch
- den Abschluss eines einschlägigen vollzeitschulischen Bildungsganges (Fachoberschule Sozialwesen, zweijährige Berufsfachschule Sozialwesen)
- die Hochschulzugangsberechtigung in Verbindung mit beruflichen Tätigkeiten im sozialen Feld, z. B. Zivildienst, soziales Jahr, Praktikum (Einzelfallprüfung)
Aufbau der Ausbildung
Folgende Ausbildungsphasen werden durchlaufen:
- Unterstufe der schulischen Ausbildung mit Praktika (Dauer: 1 Jahr)
- Oberstufe der schulischen Ausbildung mit Praktika (insgesamt 16 Wochen in 2 Jahren - Dauer 1 Jahr)
- staatliche Abschlussprüfung (schriftlich und ggf. mündlich)
- Berufspraktikum in einer Einrichtung der Behindertenhilfe, in der Regel 12 Monate
- Kolloquium in der Schule - daraus resultierend die staatliche Anerkennung als HeilerziehungspflegerIn
Unterrichtsfächer
Fachrichtungsübergreifender Bereich
- Deutsch/Kommunikation
- Politik/Gesellschaftslehre
- Religionslehre
- Fremdsprache (Englisch)
Fachrichtungsbezogener Lernbereich
- Theorie und Praxis der Heilerziehung
- Gesundheit/Pflege
- Psychiatrie
- Organisation/Recht/Verwaltung
Heilerziehungspflegerische Methoden
- Kreativ-musischer Bereich
- Sprachlich-kommunikativer Bereich
- Gesundheits-/bewegungsorientierter Bereich
- Organisatorisch-technologischer Bereich
weitere Unterrichtsfächer
- Projektarbeit
- Praxis in Einrichtungen der Behindertenhilfe
Das Konzept der Ausbildung
Lernfelder
Die Ausbildung ist in unterschiedliche Lernfelder gegliedert.
Lernfelder ordnen die beruflichen Aufgabenstellungen in der Heilerziehungspflege so, dass sie im Unterricht exemplarisch bearbeitet werden können. Sie bündeln berufliche Aufgabenbereiche im Hinblick auf die angestrebte Professionalität. Lernfelder ermöglichen es, im Unterricht berufliche Handlungssituationen zu erschließen, fächerverbindende Lernaufgaben zu bearbeiten und Projekte umzusetzen
Lernortkooperation
Die Studierenden der Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Heilerziehungspflege, entwickeln berufliche Handlungskompetenzen an den Lernorten Schule und Praxis.
Die Kompetenzentwicklung der Studierenden wird durch eine intensive Kooperation zwischen den beiden Lernorten gesichert.
Die wechselseitige Verzahnung der Lernorte wird durch einen ständigen Austausch zwischen den Lehrkräften der Fachschule und den anleitenden Fachkräften in den Praxiseinrichtungen gewährleistet.
Die Studierenden werden in der Praxis angeleitet. Praxiseinrichtungen müssen sicherstellen, dass den Studierenden Fachkräfte zur Seite stehen, die über eine einschlägige Berufserfahrung verfügen, die für die Anleitung qualifiziert sind und zur Wahrnehmung der Ausbildungsaufgaben hinreichend Zeit zur Verfügung gestellt bekommen.
Während der praktischen Ausbildung werden die Studierenden von den Lehrkräften der Fachschule betreut. Die Fachschule berät mit der Praxis über die Kompetenzentwicklung der Studierenden.
Selbstlernphasen
Von den Gesamtstunden des Bildungsganges können bis zu 480 Unterrichtsstunden als betreute und durch Lehrkräfte vor- und nachbereitete andere Lernformen organisiert werden.
Selbstlernphasen können in unterschiedlichen Sozialformen (Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit) angeboten werden.
Unterrichtszeiten
montags bis freitags: 08:15 - 16:15
Innerhalb dieses Zeitrahmens werden 35 Unterrichtsstunden pro Woche erteilt.
Kosten
Fahrtkosten: Erstattung nach den gesetzlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen - Schulfinanzkostengesetz und Schülerfahrtkostenverordnung
Anmeldung und Bewerbung
Die Bewerbung für die Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Heilerziehungspflege, sollte in der Regel bis zum Februar eines jeden Jahres eingereicht werden und zwar entweder über die Einrichtungen oder direkt beim LVR-Berufskolleg. Die Ausbildung beginnt am ersten Schultag des jeweils neuen Schuljahres.
Dem Bewerbungsanschreiben können Sie direkt an dieses E-Mail Postfach mit nur einem Klick schicken. Es sind folgende Unterlagen beizufügen:
- einen tabellarischen Lebenslauf
- zwei Passbilder (Bitte Ihren Namen auf die Rückseiten!)
- beglaubigte Kopien von Schul- und Arbeits- oder Praktikumszeugnissen
- ein Nachweis über die Tätigkeit in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung (soweit vorhanden)
Die Interessenten werden zu einem Informations- und Vorstellungsgespräch eingeladen.
Nach erfolgter Schulplatzzusage ist ein "Erweitertes Führungszeugnis" (bzw. eine beglaubigte Kopie) vorzulegen. Dieses darf zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht älter als drei Monate sein.
Bitte vermerken Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben, dass Sie sich für die Vollzeitform bewerben!
Vergessen Sie bitte nicht, uns auch Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen!
Anfragen und Bewerbungen richten Sie bitte an das
LVR-Berufskolleg
Herr Andrew Quarterman
Am Großen Dern 10
40625 Düsseldorf
Ansprechpartner
Herr Andrew Quarterman
Tel.: +49 (0)211 291993-145
Fax: +49 (0)211 291993-123
E-Mail: andrew.quarterman@lvr.de
Frau Myriam Brüderlink
Tel.: +49 (0)211 291993-114
Fax: +49 (0)211 291993-123
E-Mail: myriam.bruederlink@lvr.de