Sozialpädagogik - praxisintegrierte Form - Vertiefungsbereich: Bildung und Erziehung in der Kindheit
Ausbildung
Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher - praxisintegrierte Form - Vertiefungsbereich: Bildung und Erziehung in der Kindheit (0 - 10 Jahre)
Hinweis
Der Ausbildungsbeginn ist jeweils nach den Sommerferien des jeweiligen Jahres und richtet sich nach den Ferienterminen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Den aktuellen Flyer finden Sie hier als Download:
Berufsbild
Erzieherinnen und Erzieher (Vertiefungsbereich: Bildung und Erziehung in der Kindheit)
"... betreuen und fördern Kinder und Jugendliche. Sie sind vor allem in der vorschulischen Erziehung, in der Kinder- Jugendarbeit sowie in der Heimerziehung tätig.
Sie arbeiten hauptsächlich in Kinderbetreuungseinrichtungen, z. B. in kommunalen und kirchlichen Kindergärten, Kinderkrippen, Schul- und Betriebskindergärten sowie Horten oder Heimen für Kinder und Jugendliche. Sie sind auch in Erziehungs- oder Jugendwohnheimen, Jugendzentren, Familien- und Suchtberatungsstellen, Tagesstätten, Wohnheimen für Menschen mit Behinderung oder in ambulanten sozialen Diensten tätig. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Kinderkliniken, kirchlich-religiöse Einrichtungen der Kinderbetreuung, Grund- und Sonderschulen oder Internate, Jugendorganisationen und Interessenvertretungen sowie Erholungs- und Ferienheime."
Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Erzieher/-in Jugend- und Heimerziehung
Arbeitsfeld
Erzieherinnen und Erzieher können in ganz unterschiedlichen Arbeitsfeldern tätig sein, beispielsweise in Familiengruppen, Jugendzentren, Kinder- und Jugendpsychiatrien, Kindertagesstätten, Heimgruppen, individualpädagogischen Maßnahmen, integrativen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, auf Abenteuerspielplätzen, in offenen Ganztagsschulen etc. Der vorliegende Ausbildungsgang
orientiert sich schwerpunktmäßig an den Arbeitsfeldern "Kindertageseinrichtungen" sowie "Offene Ganztagsschulen".
Informationen zur Ausbildung bei uns in praxisintegrierter Form
In Nordrhein-Westfalen vermittelt der Bildungsgang an der Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik, eine berufliche Weiterbildung (Abschluss: Staatlich anerkannte Erzieherin, Staatlich anerkannter Erzieher).
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik (Vollzeitform), sind:
Der Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - (Hauptschulabschluss Typ B oder Realschulabschluss)
- Eine abgeschlossene, mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung oder
- eine andere Berufsausbildung in Verbindung mit Erfahrungen im sozialen Arbeitsfeld oder
- Abschluss eines einschlägigen vollzeitschulischen Bildungsganges (Fachoberschule oder Berufsfachschule im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen) oder
- Praxiserfahrungen im sozialen Feld in Verbindung mit einer Hochschulzugangsberechtigung (Einzelfallentscheidung)
- Nachweis einer Praxisstelle als Mitarbeiter in einer Einrichtung der Kinder-/Jugendhilfe (mindestens 18 Wochenstunden) – nur für die praxisintegrierte Form der Ausbildung!
- Einverständniserklärung des Arbeitgebers zur Praxisbegleitung im Rahmen der Ausbildung
Aufbau der Ausbildung
Die praxisintegrierte Form der Ausbildung an der Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik, dauert drei Jahre. Fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsabschnitte (einschließlich des Berufspraktikums) werden integriert.
Der Unterricht findet an zwei aufeinander folgenden Tagen pro Woche sowie in drei Kompaktwochen pro Schuljahr am Berufskolleg in Düsseldorf statt. In der übrigen Zeit erfolgt der Einsatz in den jeweiligen sozialpädagogischen Praxisfeldern der ErzieheranwärterInnen.
Im letzten Halbjahr des 3. Ausbildungsjahres finden eine theoretische und am Ende der Ausbildung eine fachpraktische Prüfung statt.
Nach bestandener Gesamtprüfung erhalten die SchülerInnen die staatliche Anerkennung als ErzieherIn.
Unterrichtsfächer
Unterrichtsfächer
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
• Deutsch/Kommunikation
• Fremdsprache
• Politik/Gesellschaftslehre
• Naturwissenschaften1
Fachrichtungsbezogener Lernbereich
• Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
• Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
• Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
• Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
• Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
• Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
• Evangelische Religionslehre/Religionspädagogik
• Katholische Religionslehre/Religionspädagogik
• Wahlfach 1: Vertiefung in einem Bildungsbereich
• Wahlfach 2: Vertiefung eines Arbeitsfeldes/einer Zielgruppe
• Projektarbeit
• Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Unterrichtsgestaltung
Die zukünftige Erzieherin/Der zukünftige Erzieher soll während der Ausbildung darauf vorbereitet werden, sich auf die vielschichtigen, häufig auch schwierigen und widersprüchlichen Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen einzulassen. Schwerpunktmäßig geht es hier um eine Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Lebenslagen und Entwicklungsbedingungen von Kindern.
Im Unterricht wird nicht nur kognitives, sondern auch soziales und emotionales Lernen ermöglicht. Das bedeutet Einüben von Kommunikations-/Reflexionsfähigkeit, insbesondere durch Rollenspiel und andere gruppenpädagogische Methoden (u. a. Selbsterfahrung, Gruppenarbeit).
Unterrichtszeiten
Unterrichtszeiten
An den schulischen Ausbildungstagen (siehe oben Aufbau der Ausbildung) findet der Unterricht in den folgenden Zeiten statt:
2 Tage pro Woche von 08:15 – 17:00 Uhr.
Pro Ausbildungsjahr finden 3 Kompaktwochen statt.
Zusätzliche Kompakttage an bis zu 4 Samstagen pro Schuljahr (jeweils von 08:15 – 16:00 Uhr) sind möglich.
Kosten
Arbeitsmaterial und Lernmittel: Eigenbeteiligung von bis zu 50 % der Kosten; Leistungsempfänger, zum Beispiel von BaföG, müssen die vollen Kosten tragen.
Fahrtkosten: Erstattung nach den gesetzlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen - Schulfinanzkostengesetz und Schülerfahrtkostenverordnung
Förderung
Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) ist möglich. Auskünfte erteilen die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Stadt- und Kreisverwaltungen und die Arbeitsämter. Dort gibt es auch Antragsformulare.
Anmeldung und Bewerbung
Bewerbungen für die schulische Ausbildung sind jederzeit möglich und können in der Schule oder über die Einrichtung eingereicht werden.
Dem Bewerbungsanschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen:
- einen tabellarischen Lebenslauf
- zwei Passbilder (Bitte Ihren Namen auf die Rückseiten!)
- eine beglaubigte Fotokopie von Schul- und Arbeits- oder Praktikumszeugnissen
- ein Nachweis über die Tätigkeit in einer Einrichtung der Jugendhilfe
Bitte vermerken Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben, dass Sie sich für die
"praxisintegrierte Form - Bildung und Erziehung in der Kindheit"
Bewerbungen richten Sie bitte an das
LVR-Berufskolleg
Herrn Stobrawe
Am Großen Dern 10
40625 Düsseldorf
Mit nur einem Klick auf dieses Feld (E-Mail) können Sie Ihre Bewerbung direkt per E-Mail einsenden.
Ansprechpartner
Herr Bernd Stobrawe
Tel.: +49 (0)211 291993-118
Fax: +49 (0)211 291993-123
E-Mail: bernd.stobrawe@lvr.de