Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion
Bildleiste LVR-Berufskolleg Düsseldorf (Schultafel mit Dummy-Inhalt plus ein Smiley-Bild)

Sozialpädagogik - praxisintegrierte Form - Vertiefungsbereich: Jugend- und Heimerziehung

Ausbildung

Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher - praxisintegrierte Form

Hinweis

Der Ausbildungsbeginn ist jeweils nach den Sommerferien und richtet sich nach den Ferienterminen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Den aktuellen Flyer finden Sie hier als Download:

Berufsbild

Erzieherinnen und Erzieher (Jugend- und Heimerziehung)

"sind für die umfassende Versorgung und pädagogische Förderung von Kindern und Jugendlichen in familienergänzenden bzw. familienersetzenden Einrichtungen zuständig. Für die Kinder und Jugendlichen nehmen sie soweit wie möglich die Elternstelle ein und sind damit wichtige Bezugspersonen. Sie kümmern sich um die schulische beziehungsweise berufliche Entwicklung ebenso wie um die persönliche Entfaltung. Außerdem sorgen sie für Körperpflege, Essen und Bekleidung, regen zu Freizeitbeschäftigungen an und organisieren Ferienaufenthalte. Grundlage für ihre erzieherische oder förderpädagogische Arbeit ist die genaue Beobachtung und Analyse des Verhaltens der Kinder und Jugendlichen. Erzieher/innen für Jugend- und Heimerziehung arbeiten Erziehungs- und Hilfepläne aus, führen Einzel- und Gruppengespräche, unter anderem zur Konfliktbewältigung, bemühen sich um geeignete Maßnahmen zum Überwinden der Heimisolation, verfassen Berichte und kooperieren mit Schulen, Ausbildungsstätten, Eltern."

Quelle: Bundeagentur für Arbeit: Erzieher/in Jugend- und Heimerziehung.

Arbeitsfeld

Erzieherinnen und Erzieher können in ganz unterschiedlichen Arbeitsfeldern tätig sein, beispielsweise in Familiengruppen, Jugendzentren, Kinder- und Jugendpsychiatrien, Kindertages-stätten, Heimgruppen, individualpädagogischen Maßnahmen, integrativen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, auf Abenteuerspielplätzen, in offenen Ganztagsschulen etc.

Informationen zur Ausbildung bei uns in praxisintegrierter Form

In Nordrhein-Westfalen vermittelt der Bildungsgang an der Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik, eine berufliche Weiterbildung (Abschluss: Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher).

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik (Vollzeitform), sind

  • der Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - (Hauptschulabschluss Typ B oder Realschulabschluss)
  • eine abgeschlossene, mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung

oder

eine andere Berufsausbildung in Verbindung mit Erfahrungen im sozialen Arbeitsfeld

oder

Abschluss eines einschlägigen vollzeitschulischen Bildungsganges (Fachoberschule oder Berufsfachschule im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen)

oder

Praxiserfahrungen im sozialen Feld in Verbindung mit einer Hochschulzugangsberechtigung (Einzelfallentscheidung)

  • 3 Nachweis einer Praxisstelle als Mitarbeiter in einer Einrichtung der Kinder-/Jugendhilfe (mindestens 18 Wochenstunden) – nur für die praxisintegrierte Form der Ausbildung!
  • 4 Einverständniserklärung des Arbeitgebers zur Praxisbegleitung im Rahmen der Ausbildung

Aufbau der Ausbildung

Die praxisintegrierte Form der Ausbildung an der Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik, dauert drei Jahre. Fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsabschnitte (einschließlich des Berufspraktikums) werden integriert.

Der Unterricht findet an zwei aufeinander folgenden Tagen pro Woche sowie in drei Kompaktwochen pro Schuljahr am Berufskolleg in Düsseldorf statt. In der übrigen Zeit erfolgt der Einsatz in den jeweiligen sozialpädagogischen Praxisfeldern der ErzieheranwärterInnen.

Im letzten Halbjahr des 3. Ausbildungsjahres finden eine theoretische und am Ende der Ausbildung eine fachpraktische Prüfung statt.

Nach bestandener Gesamtprüfung erhalten die SchülerInnen die staatliche Anerkennung als ErzieherIn.

Unterrichtsfächer

Unterrichtsfächer

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

• Deutsch/Kommunikation
• Fremdsprache
• Politik/Gesellschaftslehre
• Naturwissenschaften1

Fachrichtungsbezogener Lernbereich

• Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
• Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
• Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
• Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
• Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
• Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
• Evangelische Religionslehre/Religionspädagogik
• Katholische Religionslehre/Religionspädagogik
• Wahlfach 1: Vertiefung in einem Bildungsbereich
• Wahlfach 2: Vertiefung eines Arbeitsfeldes/einer Zielgruppe
• Projektarbeit
• Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Unterrichtsgestaltung

Die zukünftige Erzieherin/Der zukünftige Erzieher soll während der Ausbildung darauf vorbereitet werden, sich auf die vielschichtigen, häufig auch schwierigen und widersprüchlichen Beziehungen zu den verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen einzulassen.

Deshalb wird im Unterricht nicht nur kognitives, sondern auch soziales und emotionales Lernen ermöglicht. Das bedeutet Einüben von Kommunikations-/Reflexionsfähigkeit, insbesondere durch Rollenspiel und andere gruppenpädagogische Methoden (u. a. Selbsterfahrung, Gruppenarbeit).

Unterrichtszeiten

An den schulischen Ausbildungstagen (siehe oben Aufbau der Ausbildung) findet der Unterricht in den folgenden Zeiten statt:

Donnerstag bis Freitag: 08:15 bis 16:15 Uhr (oder Montag bis Dienstag – wird jährlich neu festgelegt)

Innerhalb dieses Zeitrahmens werden in der Regel 17 Unterrichtsstunden pro Woche erteilt. Zusätzlich finden pro Ausbildungsjahr 3 Kompaktwochen statt.

Kosten

Arbeitsmaterial und Lernmittel: Eigenbeteiligung von bis zu 50 % der Kosten; Leistungsempfänger, zum Beispiel von BaföG, müssen die vollen Kosten tragen.

Fahrtkosten: Erstattung nach den gesetzlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen - Schulfinanzkostengesetz und Schülerfahrtkostenverordnung

Förderung

Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) ist möglich. Auskünfte erteilen die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Stadt- und Kreisverwaltungen und die Arbeitsämter. Dort gibt es auch Antragsformulare.

Anmeldung und Bewerbung

Bewerbungen für die schulische Ausbildung sind jederzeit möglich und können in der Schule oder über die Einrichtung eingereicht werden.

Dem Bewerbungsanschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • zwei Passbilder (Bitte Ihren Namen auf die Rückseiten!)
  • eine beglaubigte Fotokopie von Schul- und Arbeits- oder Praktikumszeugnissen

Bitte vermerken Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben, dass Sie sich für die "praxisintegrierte Form - Jugend und Heimerziehung" bewerben!

Vergessen Sie bitte nicht, uns auch Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen!

Die Interessenten werden zu einem Informations- und Vorstellungsgespräch eingeladen.

Nach erfolgter Schulplatzzusage ist ein "Erweitertes Führungszeugnis" (bzw. eine beglaubigte Kopie) vorzulegen. Dieses darf zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht älter als drei Monate sein.

Anfragen und Bewerbungen richten Sie bitte an das

LVR-Berufskolleg
Herrn Stobrawe
Am Großen Dern 10
40625 Düsseldorf

Bewerbung direkt via Mail mit nur einem Klick zu unserer E-Mail Adresse.

Ansprechpartner

Herr Bernd Stobrawe
Tel.: +49 (0)211 291993-118
Fax: +49 (0)211 291993-123
E-Mail: bernd.stobrawe@lvr.de